Auch elektrisch und mit Wasserstoff betriebene Lastwagen werden ab 2031 der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterstellt. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat in der Sommersession 2026 zugestimmt und sich dabei der Rabattlösung des Nationalrats angeschlossen. Das Geschäft geht aber noch zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat, voraussichtlich in der Herbstsession 2026. Das definitive Gesetz steht also noch aus.
Was konkret beschlossen wurde
Ab 2031 sind E-LKW und Wasserstoff-Lastwagen LSVA-pflichtig, jedoch mit einem gestaffelten Rabattsystem. Im Jahr 2031 erhalten diese Fahrzeuge einen Rabatt von mindestens 70 Prozent, im Jahr 2032 von mindestens 50 Prozent. Die Rabatte sinken danach jährlich weiter: 2035 beträgt der Mindestrabatt noch 10 Prozent, ab 2036 entfallen sie vollständig. Erst dann zahlen E-LKW die volle LSVA.
Dieses Rabattsystem ist zentral und fehlte im ursprünglichen Entwurf des Bundesrats. Der Nationalrat hatte fixe Rabattsätze durchgesetzt, um der Branche Planungssicherheit zu geben. Der Ständerat übernahm diese Position mit 35 zu 8 Stimmen in der Gesamtabstimmung, lehnte jedoch knapp mit 22 zu 21 Stimmen das eigene Rabattsystem seiner Verkehrskommission ab.
Warum die LSVA ausgeweitet wird
Die LSVA gibt es seit 2001. Sie ist eine Lenkungsabgabe, die den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagern soll. Zwei Drittel der Einnahmen gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Der Bundesanteil fliesst zum Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds. Im Jahr 2024 brachte die LSVA 1,8 Milliarden Franken ein.
Das Problem: Heute befinden sich laut Bundesrat fast 90 Prozent aller Lastwagen in der günstigsten Abgabeklasse, weil die Motoren sauberer geworden sind. Und E-LKW sind bisher vollständig befreit. Mit dem wachsenden Anteil emissionsfreier Fahrzeuge sinken die LSVA-Einnahmen strukturell. Die Ausweitung der Abgabe ist die logische Konsequenz.
Die Schweiz führt bei E-LKW europaweit
Ein bemerkenswerter Kontext: In keinem anderen europäischen Land ist der Anteil von E-Fahrzeugen an den neuimmatrikulierten Lastwagen so hoch wie in der Schweiz. Laut Swiss eMobility erreichten elektrische Lastwagen im vergangenen Jahr einen Marktanteil von knapp 21 Prozent. Die Branche hat also bereits erheblich investiert, teilweise ohne eine künftige LSVA-Belastung einzuplanen. Genau deshalb war der Branche die Planungssicherheit durch fixe Rabattsätze so wichtig.
Was das für Transportunternehmen bedeutet
Die LSVA-Pflicht ab 2031 ist kein Rückschlag für die Elektromobilität im Güterverkehr, sondern ein erwartbarer Schritt. Die Abgabe war von Anfang an als temporäre Befreiung konzipiert. Das Rabattsystem gibt Unternehmen bis 2036 Zeit, die Mehrkosten schrittweise zu absorbieren.
Für die Kostenrechnung bedeutet das: 2031 zahlen E-LKW rund 30 Prozent der LSVA, die ein vergleichbarer Diesel-LKW in der niedrigsten Kategorie zahlen würde. Das verändert die Amortisationsrechnung für Elektrofahrzeuge, macht sie aber nicht unwirtschaftlich, zumal die Energiekosten und der Wartungsaufwand bei E-LKW weiterhin tiefer liegen als bei Dieselfahrzeugen.
Für die langfristige Flottenplanung ist der Entscheid trotzdem relevant. Unternehmen, die in den nächsten Jahren in E-LKW investieren, sollten die LSVA-Kosten ab 2031 in ihre Wirtschaftlichkeitsrechnungen einbeziehen. ASTAG-Zentralpräsident und Ständerat Thierry Burkart fasst die Lage treffend zusammen: Die Dekarbonisierung sei nach wie vor ein teures Unterfangen, weshalb es richtig sei, dass die LSVA auch nach 2031 gesetzlich garantierte Rabatte vorsehe.
Was noch offen ist
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Die Differenz zwischen National- und Ständerat muss in der Herbstsession 2026 bereinigt werden. Die ASTAG appelliert an den Nationalrat, die vom Ständerat gesetzten Leitplanken zu übernehmen, damit die Branche endlich Planungssicherheit erhält.
Quellen: watson.ch, TIR transNews, ee-news.ch, ASTAG, cash.ch. Stand: Ständeratsentscheid Sommersession 2026. Das Gesetz ist noch nicht definitiv verabschiedet.