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#Journal Published: 03.03.2026

Schweizer Energiewende bekommt Tempo

Schweizer Energiewende bekommt Tempo Der Beschleunigungserlass wurde am 26. September 2025 von den eidgenössischen Räten verabschiedet und bringt vor allem Anpassungen im Energiegesetz. Ziel ist, Verfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Zwei Vergütungsthemen werden später umgesetzt, sobald die Ausführungsbestimmungen in der Energieverordnung bereit sind.

Schweizer Energiewende bekommt mehr Tempo ab April 2026

Der Bundesrat will den Bau grosser Solar-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen schneller machen. Dafür setzt er den Beschleunigungserlass grösstenteils per 1. April 2026 in Kraft. Im Fokus stehen vereinfachte Planungs- und Bewilligungsverfahren für Anlagen von nationalem Interesse sowie ein gestraffter Ausbau des Stromnetzes.

Was ab 1. April 2026 in Kraft tritt

Der Beschleunigungserlass wurde am 26. September 2025 von den eidgenössischen Räten verabschiedet und bringt vor allem Anpassungen im Energiegesetz. Ziel ist, Verfahren zu vereinfachen und zu verkürzen. Zwei Vergütungsthemen werden später umgesetzt, sobald die Ausführungsbestimmungen in der Energieverordnung bereit sind.

Die wichtigsten Verfahrensänderungen

Für grosse Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse führen die Kantone neu ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren durch. Der Standortkanton erteilt dabei sämtliche kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen in einem Schritt. Zusätzlich wird der Rechtsmittelweg verkürzt, weil auf kantonaler Ebene nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht möglich ist.

Was das für Projekte bedeutet

Der Entscheid zielt auf weniger Schnittstellen, klarere Zuständigkeiten und schnellere Rechtsklarheit. Für Projektträger und Kantone wird damit die Verfahrenskoordination zentraler. Der Zeitgewinn entsteht vor allem durch gebündelte Bewilligungen und einen verkürzten Instanzenzug.

Fazit

Mit dem Beschleunigungserlass schafft der Bundesrat ab 1. April 2026 schnellere Rahmenbedingungen für grosse Erneuerbaren-Projekte von nationalem Interesse. Zwei Vergütungsanpassungen folgen später mit der Energieverordnung.

Quellen