Solarstrom, der auf einem Dach produziert wird, direkt an Nachbarinnen und Nachbarn weitergeben, ohne den Umweg über den grossen Markt. Das ist in der Schweiz heute möglich. Seit dem 18. Mai 2026 ist es auch einfacher, denn Swissolar und der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) haben auf der Plattform lokalerstrom.ch ein neues Register für Abrechnungsdienstleister lanciert. Es schafft erstmals einen zentralen Überblick über professionelle Anbieter, die bei der Gründung und dem Betrieb lokaler Strommodelle unterstützen.
Was lokalerstrom.ch ist
Die Plattform lokalerstrom.ch ist ein Gemeinschaftsprojekt von VSE, Swissolar, EnergieSchweiz und Swisspower. Sie richtet sich an Haushalte, Gemeinden, Unternehmen und Immobilienbesitzerinnen, die lokale Strommodelle umsetzen möchten. Sie bietet neutrale Informationen, Vorlagen und Tools in Deutsch, Französisch und Italienisch. Seit Dezember 2025 stehen zwei zentrale Werkzeuge bereit: ein rechtlich geprüfter LEG-Mustervertrag, der die Gründung ohne grossen juristischen Aufwand ermöglicht, und ein LEG-Tarifrechner, der aufzeigt, ob und in welcher Konstellation sich eine Gemeinschaft wirtschaftlich lohnt. Das neu lancierte Dienstleisterregister ergänzt dieses Angebot: Es listet Anbieter von privaten Unternehmen über Energieversorger bis zu Verteilnetzbetreibern, inklusive Kontaktangaben und Leistungsbeschrieb.
Die drei Modelle: ZEV, vZEV und LEG
Die Plattform deckt drei Modelle ab, die je nach Konstellation unterschiedlich weit gehen.
Den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gibt es seit 2018. Er beschränkt sich auf ein einzelnes Gebäude: Alle Parteien im Haus teilen den lokal produzierten Solarstrom.
Den virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) gibt es seit dem 1. Januar 2025. Er erweitert den ZEV auf benachbarte Gebäude, die sich zwar nicht auf demselben Grundstück befinden, aber elektrisch verbunden sind. Wer eine Solaranlage auf dem eigenen Hausdach betreibt, kann so Strom an Personen im Nachbargebäude liefern.
Die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist das jüngste und weitreichendste Modell. Seit dem 1. Januar 2026 können LEG bei allen Schweizer Netzbetreibern angemeldet werden. Der Austausch von lokalem Strom kann dabei über ein ganzes Quartier oder eine Gemeinde erfolgen, allerdings beschränkt auf das Einzugsgebiet des zuständigen Verteilnetzbetreibers und auf Netzebene 5. Alle Teilnehmenden müssen beim gleichen Netzbetreiber angeschlossen und auf derselben Netzebene sein. Die Netzbetreiber haben nach der Anmeldung drei Monate Zeit zur Bildung der Gemeinschaft. Erste aussagekräftige Zahlen werden laut Swissolar und VSE ab Sommer 2026 vorliegen. Das Interesse ist aber bereits heute gross: Zahlreiche Gemeinden bereiten konkrete LEG-Projekte vor.
Was sich durch das neue Register verbessert
Wer bisher eine LEG oder einen ZEV gründen wollte, stand vor einer zentralen Frage: Wen kann ich beauftragen, das für mich umzusetzen? Eine strukturierte Übersicht über Beratungs- und Abrechnungsanbieter fehlte. Das neue Register schliesst diese Lücke. Es erlaubt die Suche nach Dienstleistern anhand von Filterkriterien, was besonders für Gemeinden und Immobilienbesitzerinnen ohne technisches oder juristisches Hintergrundwissen hilfreich ist.
Ein wichtiger Hinweis: Lokalerstrom.ch übernimmt keine Haftung für die im Register aufgeführten Anbieter und deren Angaben. Die Wahl eines Dienstleisters bleibt Aufgabe der Gründerinnen und Gründer.
Was für die Umsetzung wichtig ist
Wer ein lokales Strommodell in Betracht zieht, sollte einige technische Aspekte kennen. Die Messinfrastruktur des Verteilnetzbetreibers wird für die Abrechnung genutzt. Ab 2026 stellen die VNB einen Messtarif pro Zähler in Rechnung. Wenn eine Steuerung und Optimierung mit Messdaten stattfinden soll, müssen sogenannte Smart Meter Reader auf eigene Kosten beschafft und installiert werden. Der VNB liefert monatlich 15-Minuten-Lastgangdaten der Teilnehmenden.
Für die Wirtschaftlichkeit gilt: Die Teilnehmenden einer LEG oder eines ZEV können Solarstrom zu einem internen Verrechnungspreis handeln, der zwischen dem Einspeisetarif und dem Netzbezugspreis liegt. Das ist für Produzierende attraktiver als die Einspeisung und für Konsumierende günstiger als der Netzbezug. Die genauen Zahlen hängen stark vom lokalen Netzbetreiber, der Anlagengrösse und dem Eigenverbrauchsanteil ab. Den LEG-Tarifrechner auf lokalerstrom.ch zu nutzen, ist der sinnvollste erste Schritt für eine realistische Einschätzung.
Fazit
Lokale Strommodelle sind in der Schweiz angekommen. Das neue Dienstleisterregister auf lokalerstrom.ch ist ein pragmatischer Schritt, um die Umsetzung für alle Beteiligten zu erleichtern. Wer Strom aus dem eigenen Quartier nutzen will, findet auf der Plattform die nötigen Werkzeuge: Mustervertrag, Tarifrechner und jetzt auch professionelle Begleitung.
Quellen: Swissolar, VSE (Medienmitteilung 18. Mai 2026), lokalerstrom.ch, ee-news.ch, EnergieSchweiz