Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat und Strom ins Netz einspeist, wird ab 2027 stärker mit dem Börsenstrompreis konfrontiert. Der Bundesrat hat auf Basis eines Parlamentsbeschlusses vom Herbst 2025 die Umsetzung einer neuen Abnahme- und Vergütungspflicht beschlossen, die per 1. Januar 2027 in Kraft tritt, mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2028.
Was sich konkret ändert
Bisher richtet sich die Einspeisevergütung nach dem vierteljährlichen Referenzmarktpreis, einem gewichteten Durchschnitt der Schweizer Börsenstrompreise je Technologie. Ab 2027 gilt als Fallback, wenn sich Verteilnetzbetreiber und Produzentin oder Produzent nicht anderweitig einigen, der stündliche Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung.
Das ist ein substanzieller Unterschied. Statt eines geglätteten Quartalsdurchschnitts kommt der tatsächliche Marktpreis der Stunde zur Anwendung. An sonnigen Sommertagen um die Mittagszeit, wenn viele Anlagen gleichzeitig einspeisen und die Nachfrage nicht besonders hoch ist, kann dieser Preis sehr tief oder sogar negativ sein. Bei negativen Preisen müssen Betreibende grundsätzlich für die Einspeisung bezahlen.
Wichtig ist aber: Verteilnetzbetreiber dürfen weiterhin höhere Vergütungen bezahlen als der Spotmarktpreis. Swissolar geht davon aus, dass viele Netzbetreiber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Das neue Modell definiert also die Untergrenze der Vergütung, nicht zwingend die tatsächliche Vergütung.
Schutz für kleine Anlagen
Für Anlagen mit einer Leistung unter 150 kW besteht ein Schutz durch eine Minimalvergütungsprämie, die bereits seit Januar 2026 gilt und unter dem neuen Modell weiterbesteht. Sie greift, wenn der vierteljährliche Referenzmarktpreis unter die garantierte Mindestvergütung fällt. Die Prämie entspricht der Differenz und wird quartalsweise pro eingespeiste Kilowattstunde ausbezahlt. Die Mindestvergütung selbst berechnet sich nach der Formel 180 dividiert durch die Leistung der Anlage in Kilowatt-Peak. Bei einer 30-kWp-Anlage ergibt das 6 Rappen pro Kilowattstunde, bei einer 50-kWp-Anlage 3,6 Rappen und bei einer 90-kWp-Anlage 2 Rappen.
Das bedeutet: Die meisten Eigenheimbesitzer mit Standardanlagen sind durch diese Minimalvergütung vor den schlimmsten Ausschlägen nach unten geschützt, aber nicht vollständig von der Marktpreislogik abgekoppelt.
Warum die Schweiz diesen Schritt geht
Der Hintergrund ist systemischer Natur. In der Schweiz kommt es an sonnigen Tagen zunehmend zu Stromüberschüssen, weil immer mehr Solaranlagen gleichzeitig einspeisen. Das belastet die Netze und drückt die Preise. Das neue Vergütungsmodell schafft einen direkten Anreiz: Wer Strom dann einspeist, wenn er gebraucht wird, wird besser entlohnt. Wer zu Zeiten hoher Solarproduktion einspeist, erhält entsprechend weniger. Das soll helfen, Strom stärker zu flexibilisieren, ohne dass der Staat massiv in die Preisgestaltung eingreifen muss.
Der Verband der unabhängigen Energieerzeuger (VESE) kritisiert das Modell allerdings. Die Kopplung an einen volatilen Spotmarkt, der stark von europäischen Einflüssen geprägt ist, erschwere die wirtschaftliche Kalkulierbarkeit von PV-Investitionen. Auch die technischen und administrativen Anforderungen, etwa für Messsysteme und Abrechnungsinfrastruktur, seien erheblich.
Was das für Eigenverbrauch und Batteriespeicher bedeutet
Der Eigenverbrauch wird durch das neue Modell noch attraktiver. Wer den selbst produzierten Strom direkt nutzt, umgeht das Marktpreisrisiko vollständig und spart gleichzeitig den Bezugspreis vom Netzbetreiber, der je nach Tarif zwischen 25 und über 35 Rappen pro Kilowattstunde liegt.
Ein Batteriespeicher kann den Mittagsstrom zwischenspeichern und ihn abends nutzen oder dann einspeisen, wenn die Preise höher sind. Swissolar und VSE empfehlen zudem, die Entwicklung von Energiemanagementsystemen im Blick zu behalten: Sobald das BFE die Day-Ahead-Strompreise öffentlich zugänglich macht und eine API für den automatischen Abruf bereitstellt, können solche Systeme Batteriespeicher und Verbrauch automatisch steuern. Swissolar hat das BFE explizit aufgefordert, diese Datenzugänge zu schaffen.
Weitere Modelle: ZEV und LEG
Neben der klassischen Einspeisung und dem Eigenverbrauch bieten Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) zusätzliche Möglichkeiten. In diesen Modellen wird Solarstrom innerhalb eines Quartiers lokal genutzt und verkauft, statt über den Netzbetreiber auf dem Strommarkt verwertet. Das erhöht den Eigenverbrauchsanteil und entlastet gleichzeitig die Stromnetze.
Was jetzt zu tun ist
Wer heute eine PV-Anlage plant, sollte die neue Vergütungslogik von Anfang an einbeziehen und eine Anlage nicht nur nach dem maximalen Ertrag dimensionieren, sondern nach dem optimalen Eigenverbrauchsverhältnis. Wer eine bestehende Anlage betreibt, sollte bis Ende 2026 prüfen, ob ein Batteriespeicher oder ein Energiemanagementsystem sinnvoll ist, und beim Netzbetreiber nachfragen, welche Vergütungsmodelle ab 2027 konkret angeboten werden.
Quellen: Swissolar, VSE, VESE (Medienmitteilung 2. Juni 2026), admin.ch, Solarserver, energiezukunft.eu, Repower (Rückliefervergütung Praxisseite), Stromzeit.ch, BKW. Parlamentsbeschluss vom Herbst 2025, Bundesratsbeschluss vom 27. Mai 2026, Inkrafttreten 1. Januar 2027.