#73 [Journal] Published: 16.10.2026
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E-Auto laden: Warum der Ladeplatz über den Kauf entscheidet

Der Ladeplatz entscheidet über den E-Auto-Kauf. Wir rechnen Heimladen, Solarstrom und Schnellladen durch und ordnen das geplante Schweizer Recht auf Laden ein.

Das beste E-Auto nützt wenig, wenn der Strom dafür teuer an der Schnellladesäule gekauft werden muss. Genau das zeigt eine aktuelle Befragung aus Deutschland: Ohne private Lademöglichkeit wollten nur 14 Prozent der Befragten ein E-Auto kaufen, mit Lademöglichkeit waren es 51 Prozent (Stiftung Klimaneutralität, Befragung von 3000 potenziellen E-Auto-Käufern in Deutschland, Oktober 2026). Neben dem Ladezugang bremsen vor allem die Anschaffungskosten. Für Schweizer Eigenheimbesitzer mit Photovoltaik-Anlage ist das eine gute Nachricht, denn sie haben den wichtigsten Hebel bereits in der Hand. Für Mietende und Stockwerkeigentümer soll das geplante «Recht auf Laden» die Lücke schliessen. Was die Zahlen für die Schweiz und den DACH-Raum bedeuten, zeigt dieser Überblick.

Was die Befragung über die Kaufbereitschaft zeigt

Die Befragung ergänzte eine Studie, die das Öko-Institut im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität erstellte. Untersucht wurde, wie sich Emissionen und Investitionen im Pkw-Verkehr in Deutschland auf verschiedene Haushaltsgruppen verteilen. Das Ergebnis ist deutlich: Die materielle Lebenssituation bestimmt die Kaufneigung stärker als persönliche Vorlieben. In Deutschland konnten 70 Prozent der Befragten weder zu Hause noch am Arbeitsplatz laden, 29 Prozent sind dauerhaft auf öffentliche Ladesäulen angewiesen, weil sich im Wohnumfeld kein Ladepunkt nachrüsten lässt (Stiftung Klimaneutralität, Oktober 2026). Preissensible und Unentschlossene nannten die Anschaffungskosten als zentrale Barriere.

Ein ähnliches Bild zeichnete die TÜV Mobility Studie 2026: In Deutschland nannten 57 Prozent der Befragten die hohen Anschaffungskosten als grösstes Kaufhindernis, 50 Prozent zu wenige Ladestationen (Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands, 2504 Befragte, August 2026).

Beide Faktoren hängen enger zusammen, als es scheint. Der Kostenvorteil eines E-Autos entsteht im Betrieb, und der hängt massgeblich vom Ladeort ab.

Die Hürde ist strukturell, nicht psychologisch

Oft wird die Zurückhaltung gegenüber E-Autos mit Reichweitenangst erklärt. Die Befragung legt nahe, dass das Problem eher praktisch ist: Fehlt die eigene Lademöglichkeit, fehlt die Planbarkeit. Das trifft die Schweiz besonders. In der Schweiz lebten 2022 die Bewohnerinnen und Bewohner von 2,4 Millionen Haushalten in Mietobjekten, nur 36 Prozent der Privathaushalte verfügten über Wohneigentum (Bundesamt für Statistik, März 2024). Wer zur Miete wohnt, ist beim Ladeplatz heute auf den guten Willen der Eigentümerschaft angewiesen.

Was Heimladen gegenüber Schnellladen wirklich spart

Rechnen wir konkret, und zwar mit den Werten, die der TCS für die Kilometerkosten 2026 in der Schweiz verwendet: 15'000 Kilometer pro Jahr, 18 kWh pro 100 Kilometer für das Elektro-Musterauto und 5 Liter pro 100 Kilometer für das Musterauto mit Verbrennungsmotor (TCS, Januar 2026). Das ergibt im Schweizer Rechenbeispiel 2700 kWh Strom oder 750 Liter Benzin pro Jahr.

Lädst du zu Hause zum Haushaltstarif, kostet dich das rund 715 Franken pro Jahr. Grundlage ist der Medianpreis von 26,5 Rappen pro kWh, den ein typischer Haushalt in der Schweiz 2027 bezahlen wird (ElCom, September 2026). Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind allerdings gross, ein Blick auf den eigenen Tarif lohnt sich.

Mit eigenem Solarstrom wird es noch günstiger. Die durchschnittlichen Kosten von Solarstrom aus Einfamilienhaus-Anlagen liegen in der Schweiz bei rund 9 Rappen pro kWh (Swissolar, Februar 2024), was rund 245 Franken pro Jahr ergibt. Wirtschaftlich gehört auch die entgangene Einspeisung in die Rechnung: Jede selbst geladene Kilowattstunde wird nicht vergütet. Seit dem 1. Januar 2026 richtet sich die Rückliefervergütung in der Schweiz nach dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des BFE, für PV-Anlagen unter 30 kW gilt eine Minimalvergütung von 6 Rappen pro kWh (Energieverordnung, Art. 12 Abs. 1bis, Fassung vom 1. Januar 2026). Auf dieser Basis kostet dich der Autostrom vom eigenen Dach mindestens rund 160 Franken pro Jahr an entgangener Vergütung.

Öffentliches Schnellladen dreht die Rechnung. In der Schweiz kostet Schnellladen mit 90 bis 150 kW zwischen 65 Rappen und 1 Franken pro kWh (Swiss eMobility, abgerufen Oktober 2026). Das ergibt rund 1755 bis 2700 Franken pro Jahr.

Zum Vergleich: Bleifrei 95 kostete in der Schweiz im Oktober 2026 durchschnittlich 2,11 Franken pro Liter (TCS, 12. Oktober 2026). Der Benziner kommt damit auf rund 1580 Franken Treibstoffkosten. Gleichstand mit dem Benziner erreicht das Schnellladen in diesem Rechenbeispiel bei rund 59 Rappen pro kWh (eigene Berechnung auf Basis TCS, Schweiz). Weil die Schnellladetarife erst bei 65 Rappen beginnen, zahlt drauf, wer ausschliesslich schnellädt. Erst das Heimladen macht den Kostenvorteil deutlich: Mit Haushaltstarif sparst du im Rechenbeispiel rund 870 Franken pro Jahr, mit Solarstrom noch mehr. Das deckt sich mit der Kernbotschaft der Befragung.

Wie du PV und Wallbox optimal kombinierst

Eigenheimbesitzer mit Solaranlage können mehrere Vorteile kombinieren. Weil die Minimalvergütung für kleine PV-Anlagen in der Schweiz bei 6 Rappen pro kWh liegt (Energieverordnung, Fassung vom 1. Januar 2026), der Haushaltstarif im Median aber bei 26,5 Rappen (ElCom, September 2026), ist jede selbst verbrauchte Kilowattstunde deutlich mehr wert als jede eingespeiste. Ein E-Auto ist dafür ein idealer Verbraucher: gross, steuerbar und in der Lage, die Überschüsse vom Mittag aufzunehmen.

Für die Praxis heisst das: Eine Wallbox mit PV-Überschussladen erhöht den Eigenverbrauch spürbar, weil das Auto genau dann lädt, wenn das Dach liefert. Die Installationskosten hängen stark vom Leitungsweg, vom Hausanschluss und vom Zustand der Unterverteilung ab, mehrere Offerten lohnen sich. Für PV-Anlagen gibt es in der Schweiz die Einmalvergütung (EIV) des Bundes, abgewickelt über Pronovo. Einige Kantone und Gemeinden unterstützen zusätzlich Ladeinfrastruktur, die Bedingungen unterscheiden sich stark.

Der Haken: Tagsüber ist das Auto oft unterwegs. Wer das Fahrzeug werktags am Arbeitsplatz stehen hat, nutzt den Solarstrom vor allem am Wochenende voll. Ein Heimspeicher oder Laden am Arbeitsort mit Firmen-PV kann hier helfen. Bidirektionales Laden gewinnt an Bedeutung, ist aber noch nicht flächendeckend verfügbar.

Was die Anschaffung wirklich kostet

Beim Kaufpreis haben E-Autos in Teilen des Marktes weiterhin einen Nachteil, besonders in den unteren Preissegmenten, wie eine Analyse für Deutschland festhielt (Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität, 2026). Über die Haltedauer relativiert sich das jedoch.

Bei den Steuern lohnt ein genauer Blick. Mehrere Kantone gewähren Rabatte bei der Motorfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge, die Regelungen unterscheiden sich stark und ändern sich häufig. Bei der Automobilsteuer des Bundes gibt es dagegen keinen Vorteil mehr: Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen auch Elektroautos in der Schweiz der Automobilsteuer von 4 Prozent auf den Importwert (Bundesrat und BAZG, November 2023). Bei der Wartung bedeuten weniger bewegliche Teile tendenziell tiefere Servicekosten. Und das wachsende Angebot an gebrauchten E-Autos senkt die Einstiegshürde. Beim Occasionskauf solltest du den Batteriezustand (State of Health) prüfen lassen.

Entscheidend ist die Betrachtung der Gesamtkosten über die Haltedauer. Wer überwiegend zu Hause lädt, spart im Rechenbeispiel jedes Jahr rund 870 Franken Energiekosten gegenüber dem Benziner und gleicht damit einen Teil des höheren Kaufpreises Jahr für Jahr aus.

Recht auf Laden: Was der Bund für Mietende plant

Der Massenmarkt liegt in der Schweiz nicht beim Einfamilienhaus, sondern bei Mietwohnungen und im Stockwerkeigentum. Genau hier setzt das «Recht auf Laden» an. Angestossen hat es Nationalrat Jürg Grossen (GLP) mit der Motion 23.3936 «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum», die das Parlament im Juni 2025 gegen den Willen des Bundesrats annahm (Bundesrat, 19. Juni 2026; watson/SDA, 12. Oktober 2026).

Am 19. Juni 2026 schickte der Bundesrat die entsprechende Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung, die bis zum 12. Oktober 2026 dauerte (Bundesrat, 19. Juni 2026). Die Vorlage sieht vor, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnliegenschaften verpflichtet werden können, eine Grundinstallation zum Laden zu erstellen, sofern Mietende oder Stockwerkeigentümer dies verlangen. Zur Grundinstallation gehören die Stromzuleitung bis zum Parkplatz, ein System zur Zuordnung des Stromverbrauchs und gegebenenfalls ein Lastmanagement. Im Mietverhältnis können die Kosten in der Regel auf die Parkplatzmiete überwälzt werden, die Ladestation selbst bezahlen die E-Auto-Fahrenden weiterhin selbst. Streitfälle sollen die Zivilgerichte beurteilen. Voraussetzung ist eine im Entwurf nicht näher definierte «Zumutbarkeit».

Aus Sicht der Elektroplanung hat der Ansatz einen klaren Vorteil, den auch der VCS betont: Eine gemeinsam geplante Grundinstallation mit Lastmanagement verhindert, dass in Einstellhallen unkoordinierte Einzellösungen entstehen und der Hausanschluss an seine Grenzen kommt (VCS, 5. Oktober 2026).

Politisch ist die Vorlage umstritten. Unterstützt wird sie unter anderem von SP, Grünen und GLP, von Casafair, VCS, Swiss eMobility und auto-schweiz sowie von Kantonen wie Bern und Basel-Stadt. Viele Befürworter fordern aber, die Zumutbarkeit im Gesetz zu konkretisieren. VCS und Grüne möchten den Anspruch zudem nicht nur der Bewohnerschaft gewähren, sondern allen, denen ein Parkplatz zur Nutzung überlassen wird, die GLP regt eine Lösung für Parkplätze am Arbeitsplatz an. Dagegen stellen sich die Mitte, die SVP und der Hauseigentümerverband, die einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie und steigende Wohnkosten befürchten, ebenso der Kanton Schwyz (watson/SDA, 12. Oktober 2026; NZZ, 9. Oktober 2026; GLP, 12. Oktober 2026; Kanton Schwyz, 15. September 2026). Als Nächstes wertet der Bundesrat die Stellungnahmen aus, danach soll das Parlament über die Vorlage entscheiden.

Ein Blick über die Grenze

In Deutschland gilt ein Recht auf Laden bereits seit dem 1. Dezember 2020. Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) erhielten Wohnungseigentümer nach § 20 WEG und Mietende nach § 554 BGB einen Anspruch darauf, den Einbau einer Ladestation zu verlangen, in der Regel auf eigene Kosten. Der Schweizer Entwurf geht weiter, weil er die Eigentümerschaft zur Erstellung der Grundinstallation verpflichten würde. In Österreich gilt seit dem 1. Jänner 2022 mit der WEG-Novelle eine Zustimmungsfiktion für Wohnungseigentümer, die eine Ladestation zum Langsamladen mit bis zu 5,5 kW errichten wollen (ÖAMTC, abgerufen Oktober 2026).

Deutschland zeigt auch, wie stark der Preis die Nachfrage steuert: Nach dem abrupten Ende des Umweltbonus im Dezember 2023 sanken die Neuzulassungen von E-Autos in Deutschland 2024 um 27,4 Prozent auf rund 380'600 Fahrzeuge (Kraftfahrt-Bundesamt, Januar 2025). Seit 2026 gibt es in Deutschland wieder eine nach Einkommen gestaffelte Kaufförderung (Stiftung Klimaneutralität, Oktober 2026). Die Schweiz kennt auf Bundesebene keine Kaufprämie, was den Zugang zu günstigem Heimladestrom umso wichtiger macht.

Fazit: So gehst du's an

Die Befragung bestätigt, was die Rechnung zeigt: Das E-Auto lohnt sich vor allem dort, wo günstig und bequem geladen werden kann. Für Eigenheimbesitzer mit PV-Anlage ist die Ausgangslage ideal. Für Mietende und Stockwerkeigentümer kann das Recht auf Laden den entscheidenden Unterschied machen. Wie wirksam es wird, hängt davon ab, wie das Parlament die Zumutbarkeit und den Kreis der Berechtigten regelt.

Für den Umstieg heisst das: Kläre zuerst den Ladeort, denn er entscheidet mehr über die Wirtschaftlichkeit als das Modell. Prüfe deinen Stromtarif auf strompreis.elcom.admin.ch und die Rückliefervergütung deines Netzbetreibers, bevor du rechnest. Wenn du eine PV-Anlage hast, plane die Wallbox mit Überschussladen ein. Im Mehrfamilienhaus lohnt es sich, schon heute gemeinsam mit der Eigentümerschaft über eine Grundinstallation mit Lastmanagement zu sprechen. Und vergleiche die Gesamtkosten über die Haltedauer, nicht nur den Kaufpreis.

Quellen: Öko-Institut im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität, «Subsektorale Analyse der Dekarbonisierung des Personenverkehrs» mit ergänzender Befragung der Stiftung Klimaneutralität, Oktober 2026; ecomento.de, «Studie: E-Auto-Umstieg belastet Haushalte mit geringem Einkommen stärker», 2. Oktober 2026; TÜV-Verband, «TÜV Mobility Studie 2026», August 2026; Agora Verkehrswende und Stiftung Klimaneutralität, «Private Elektromobilität effektiv fördern», 2026; Bundesamt für Statistik, Medienmitteilung zu Wohneigentum und Mietverhältnissen, März 2024; TCS, Medienmitteilung «Kilometerkosten sinken im Jahr 2026 um zwei Rappen», 6. Januar 2026; ElCom, «Leicht sinkende Strompreise 2027», 8. September 2026; Swissolar, «Faktenblatt Photovoltaik», Februar 2024; Energieverordnung (EnV, SR 730.01), Art. 12 Abs. 1bis, Fassung vom 1. Januar 2026; Swiss eMobility, «Laden: Kosten und Preistransparenz», abgerufen Oktober 2026; TCS, Treibstoffpreiserhebung, 12. Oktober 2026; Bundesrat und BAZG, «Aufhebung der Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer», November 2023; Bundesrat, «Bundesrat will Zugang zu Ladeinfrastruktur zu Hause verbessern», 19. Juni 2026; VCS, «Recht auf Laden: VCS begrüsst Gesetzesentwurf, fordert aber Nachbesserungen», 5. Oktober 2026; GLP, «Stellungnahme zur Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge», 12. Oktober 2026; watson/SDA, «E-Autos: Wer das Recht auf Laden unterstützt und wer es torpediert», 12. Oktober 2026; NZZ, «Bundesrat Albert Rösti will Zwang für E-Ladestationen», 9. Oktober 2026; Regierungsrat des Kantons Schwyz, Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Energiegesetzes, 15. September 2026; Kraftfahrt-Bundesamt, Neuzulassungen 2024, Januar 2025; WEMoG, § 20 WEG und § 554 BGB, in Kraft seit 1. Dezember 2020; ÖAMTC, «Installation einer Heimladestation im Mehrparteienhaus», abgerufen Oktober 2026