Grösser ist nicht besser: So dimensionierst du deine PV-Anlage für die Marktvergütung ab 2027
26,5 Rappen Bezugspreis gegen 6 Rappen Mindestvergütung: Was die Marktvergütung 2027 für Anlagengrösse, Grenzkosten und Batteriespeicher bedeutet.
Das Dach bietet Platz für 20 kWp, die Offerte rechnet einen tiefen Preis pro Kilowatt-Peak vor, und der Entscheid scheint gefallen. Genau hier liegt der teuerste Denkfehler bei der Planung einer Photovoltaikanlage. In der Schweiz bezahlt ein typischer Haushalt 2027 im Median 26,5 Rappen pro Kilowattstunde Netzstrom ohne MWST (ElCom, September 2026), während kleine Anlagen für eingespeisten Strom mindestens 6 Rappen pro kWh erhalten (Energieverordnung EnV, Schweiz). Ab dem 1. Januar 2027 kommt eine zweite Verschiebung dazu: Einigen sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine andere Vergütung, richtet sich diese nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung (Bundesrat, Mai 2026). Für die Dimensionierung heisst das: Nicht der Durchschnittspreis pro kWp entscheidet über die Rendite, sondern der Ertrag des letzten zusätzlichen Moduls. Diese Rechnung lohnt sich, bevor du eine Offerte unterschreibst.
Was sich 2027 bei der Rückliefervergütung in der Schweiz ändert
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz: Einigen sich Netzbetreiber und Produzent nicht auf eine andere Vergütung, wird eingespeister Strom zum Referenz-Marktpreis des BFE vergütet (ElCom, Fragen und Antworten zum Mantelerlass, Februar 2026). Wie stark dieser Wert schwankt, zeigte das laufende Jahr: Für Photovoltaik lag er im ersten Quartal 2026 bei 10,27 Rappen pro kWh, im zweiten Quartal bei 3,90 Rappen und im dritten Quartal bei 8,54 Rappen, jeweils ohne MWST (BFE, Referenz-Marktpreise, Oktober 2026). Gegen solche Einbrüche schützt die Mindestvergütung. Anlagen unter 30 kW erhalten mindestens 6 Rappen pro kWh (Energieverordnung EnV, Schweiz), bei Anlagen zwischen 30 und 150 kW mit Eigenverbrauch berechnet sie sich als 180 geteilt durch die Anlagenleistung in kW (BFE, Schweiz).
Per 1. Januar 2027 folgt der nächste Schritt. Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 eine Änderung der Energieverordnung beschlossen: Ohne abweichende Einigung entspricht die Vergütung dann dem stündlichen und künftig viertelstündlichen Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung (UVEK, Erläuternder Bericht zur Revision der Energieverordnung, Mai 2026). Die Mindestvergütung bleibt erhalten, wird aber als Prämie ausbezahlt. Liegt der Referenz-Marktpreis eines Quartals unter der Mindestvergütung, zahlt der Verteilnetzbetreiber die Differenz aus (UVEK, Erläuterungen zur EnFV-Änderung, November 2026). Für die stündliche Abrechnung braucht es eine Lastgangmessung. Anlagen ohne intelligentes Messsystem können bis zum 31. Dezember 2027 noch zum Referenz-Marktpreis abgerechnet werden (UVEK, Mai 2026). Die BKW bietet ihren Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung das Spotpreis-Modell bereits seit Mitte 2026 freiwillig an (BKW, Medienmitteilung vom 28. Mai 2026).
Für die Wirtschaftlichkeit ist die Konsequenz klar: Der Mittagsstrom einer Südanlage fällt genau in jene Stunden, in denen viele Anlagen gleichzeitig einspeisen und die Preise am tiefsten sind. Die Prämie fängt das im Quartalsmittel auf. Einen Zusatzverdienst erzielst du aber erst, wenn du Verbrauch oder Einspeisung in teurere Stunden verschiebst.
Warum der Eigenverbrauch die Rechnung dominiert
In der Schweiz liegt der Strompreis für einen typischen Haushalt mit 4'500 kWh Jahresverbrauch 2027 im Median bei 26,5 Rappen pro kWh, die Spanne reicht je nach Gemeinde von 10,56 bis 45,88 Rappen (ElCom, September 2026). Diese Werte verstehen sich ohne MWST. Für einen Privathaushalt kommt die MWST von 8,1 Prozent dazu, der Median-Bezugspreis liegt damit bei rund 28,6 Rappen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart diesen Betrag, jede eingespeiste bringt bei einer Kleinanlage im Minimum 6 Rappen. Eine selbst verbrauchte kWh ist damit knapp 4,8-mal so viel wert wie eine eingespeiste. In Gemeinden mit sehr tiefem Tarif schrumpft dieser Vorteil deutlich.
In Deutschland ist das Verhältnis fast identisch: Haushalte zahlen 2026 durchschnittlich 37,0 Cent pro kWh inklusive MWST (BDEW, August 2026), neue Anlagen bis 10 kWp erhalten bei Teileinspeisung 7,70 Cent pro kWh (Bundesnetzagentur, Inbetriebnahme 1. August bis 31. Dezember 2026). Für Neuanlagen ab 2027 sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung statt der festen Vergütung eine befristete Übergangszahlung für höchstens 36 Monate vor. Sie entspricht dem anzulegenden Wert von 6,2 Cent abzüglich 1 Cent, also 5,2 Cent pro kWh. Der Entwurf ist im Bundestag noch in Beratung (Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867, September 2026). In Österreich zahlt die Abwicklungsstelle OeMAG auch bei negativen Börsenpreisen eine Vergütung. Die Differenz zwischen Börsenpreisen und OeMAG-Marktpreis verursachte 2025 Kosten von 15 Millionen Euro, für 2026 wurden 60 Millionen Euro prognostiziert (news.at, Pressegespräch mit Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer, Mai 2026). Die Richtung ist in allen drei Ländern dieselbe: Überschussstrom wird zunehmend zum Marktwert vergütet.
Wie viel Eigenverbrauch ohne Speicher realistisch ist, zeigt ein Messprojekt des Kantons Zürich. Ein Reiheneinfamilienhaus in Schlieren mit einer 3,75-kWp-Anlage und rund 3'100 kWh Jahresproduktion nutzte ohne Batterie 30,2 Prozent des Solarstroms selbst (Kanton Zürich, Pilotprojekt mit Viridén + Partner AG, Messjahre 2014 bis 2017). Mehr Leistung ohne zusätzliche Verbraucher erhöht vor allem die Einspeisung, kaum den Eigenverbrauch.
Was das letzte Kilowatt-Peak wirklich kostet
Der Preis pro kWp sinkt mit der Anlagengrösse, weil sich Fixkosten für Administration und Logistik verteilen. Die Preisbeobachtungsstudie von EnergieSchweiz bildet die Kosten von Aufdachanlagen in der Schweiz für 2025 mit 1'628 Franken pro kW plus einem Fixanteil von 5'278 Franken ab, jeweils ohne MWST (EnergieSchweiz, Preisbeobachtungsstudie 2025, erstellt von Planair, August 2026). Inklusive 8,1 Prozent MWST, die Private tragen, kostet eine 6-kWp-Anlage damit rund 16'260 Franken oder 2'711 Franken pro kWp, eine 12-kWp-Anlage rund 26'820 Franken oder 2'235 Franken pro kWp. Der Durchschnittspreis sinkt also um rund 18 Prozent, jedes zusätzliche Kilowatt-Peak kostet aber unverändert rund 1'760 Franken.
Rechne die Erweiterung von 6 auf 12 kWp deshalb separat. Die zusätzlichen 6 kWp kosten inklusive MWST 10'559 Franken. Davon geht die Einmalvergütung ab, die heute für Anlagen unter 30 kW 360 Franken pro kW beträgt (UVEK, Erläuterungen zur EnFV-Änderung, November 2026), also 2'160 Franken. Netto bleiben 8'399 Franken. Netzverbundene PV-Anlagen in der Schweiz erzielten 2025 einen mittleren spezifischen Ertrag von 900 kWh pro kW, im Vorjahr waren es 820 kWh (BFE/Swissolar, Statistik Sonnenenergie 2025). Mit dem Wert von 2025 liefert die Erweiterung rund 5'400 kWh pro Jahr. Wird dieser Mehrertrag vollständig zur Mindestvergütung eingespeist, bringt er 324 Franken pro Jahr, und die Amortisation dauert fast 26 Jahre, ohne Unterhalt und Wechselrichterersatz. Könntest du dieselbe Menge zum Median-Bezugspreis selbst nutzen, wären es rund 1'547 Franken pro Jahr und eine Amortisation in rund fünfeinhalb Jahren. Wo deine Anlage zwischen diesen beiden Extremen landet, entscheidet dein Lastprofil.
Bei der Förderung tut sich 2027 etwas: Per 1. April 2027 soll der Leistungsbeitrag der Einmalvergütung für Anlagen unter 30 kW auf 400 Franken pro kW für angebaute und 440 Franken für integrierte Anlagen steigen. Der Förderanteil einer typischen Einfamilienhausanlage wächst damit von etwa 17 auf 19 Prozent (UVEK, November 2026). Im Rechenbeispiel verkürzt das die Amortisation der Erweiterung bei Volleinspeisung nur auf gut 25 Jahre. Kantonale und kommunale Zusatzprogramme unterscheiden sich stark, deshalb lohnt sich die Abklärung bei Kanton und Gemeinde vor jeder Rechnung.
Batteriespeicher: Wo der Zusatznutzen endet
Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch, bindet aber Kapital. In der Schweiz lag der Medianpreis 2025 für Speicher unter 10 kWh bei 686 Franken pro kWh und für Speicher zwischen 20 und 30 kWh bei 504 Franken pro kWh. Die Regression ergibt 432 Franken pro kWh plus 2'122 Franken Fixkosten, jeweils ohne MWST (EnergieSchweiz, Preisbeobachtungsstudie 2025). Ein 10-kWh-Speicher kostet damit inklusive MWST rund 6'960 Franken.
Jede verschobene Kilowattstunde spart höchstens die Differenz zwischen Bezugspreis und Rückliefervergütung, im Schweizer Median inklusive MWST also rund 22,6 Rappen. Damit sich der 10-kWh-Speicher amortisiert, muss er knapp 31'000 kWh verschieben, was rund 3'100 vollen Ladezyklen entspricht. Die Statistik Sonnenenergie rechnet für Lithium-Ionen-Heimspeicher mit einer Lebensdauer von etwa 10 Jahren (BFE/Swissolar, Statistik Sonnenenergie 2025). Der Speicher müsste also gut 300 Vollzyklen pro Jahr schaffen, fast jeden Tag einen. Speicherverluste sind darin noch nicht eingerechnet.
Der Grenznutzen fällt zudem schnell. Im Zürcher Messprojekt steigerte eine 5,5-kWh-Batterie den Eigenverbrauch von 30,2 auf 62,8 Prozent und den Autarkiegrad von 20,7 auf 37,6 Prozent. Die Erweiterung auf 11 kWh brachte 64,7 Prozent Eigenverbrauch und mit 36,4 Prozent keinen höheren Autarkiegrad (Kanton Zürich, Pilotprojekt mit Viridén + Partner AG). Neue Lithium-Ionen-Speicher in Schweizer Einfamilienhäusern hatten 2025 im Schnitt 12,7 kWh Kapazität (BFE/Swissolar, Statistik Sonnenenergie 2025). Die HTW Berlin empfiehlt für Deutschland, die nutzbare Kapazität auf höchstens 1,5 kWh je kWp und je 1'000 kWh Jahresverbrauch zu begrenzen (HTW Berlin, 2022). Für einen Haushalt mit 4'500 kWh wären das höchstens 6,75 kWh.
Mit der stündlichen Vergütung ab 2027 erhält der Speicher eine zweite Rolle: Er kann Einspeisung aus den preisschwachen Mittagsstunden in teurere Stunden verschieben. Das UVEK hält selbst fest, dass Private ihre Einspeisung künftig steuern müssen, um ihre Erträge zu optimieren (UVEK, November 2026). Dieser Zusatznutzen setzt aber Smart Meter, Energiemanagement und eine Abrechnung nach Marktpreis durch den Netzbetreiber voraus.
So dimensionierst du deine PV-Anlage richtig
Eine belastbare Planung beginnt bei den Verbrauchsdaten, nicht bei der Dachfläche. Fordere bei deinem Netzbetreiber den Lastgang an, sofern ein Smart Meter installiert ist, und prüfe, zu welchen Tageszeiten du Strom brauchst. Plane künftige Verbraucher wie Wärmepumpe oder Elektroauto realistisch ein, denn sie verändern das Profil stärker als jede Moduloptimierung. Kläre anschliessend die Tarife: Bezugspreis deiner Gemeinde, Rückliefermodell ab 2027, allfällige Vergütung für Herkunftsnachweise und den Stand der Lastgangmessung. Prüfe auch gemeinschaftliche Modelle, denn seit dem 1. Januar 2026 können lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) in der Schweiz Solarstrom in der Nachbarschaft gemeinsam nutzen (ewb, Januar 2026). Lass zum Schluss mindestens zwei Anlagengrössen offerieren, jeweils mit und ohne Speicher, und prüfe die Offerten mit dem Solar-Offerte-Check von EnergieSchweiz.
Wann sich mehr Leistung trotzdem lohnt
Es gibt gute Gründe für eine grössere Anlage: ein hoher Verbrauch durch Wärmepumpe und Elektromobilität, ein Netzbetreiber mit attraktivem Rückliefertarif, eine LEG oder ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mit mehreren Parteien sowie das Ziel, mit steil montierten Modulen oder Fassadenanlagen mehr Winterstrom zu erzeugen. Ost-West-Dächer verteilen die Produktion über den Tag und erhöhen bei gleicher Leistung oft den Eigenverbrauch, was mit der stündlichen Vergütung zusätzlich an Wert gewinnt. Und die Preisbeobachtungsstudie weist einen grössenunabhängigen Fixanteil von 5'278 Franken aus (EnergieSchweiz, Preisbeobachtungsstudie 2025). Eine spätere Erweiterung ist ein zweiter Auftrag mit eigenem Gerüst, eigener Planung und Anmeldung, ein Teil dieser Fixkosten fällt dann erneut an. Das Ziel lautet deshalb nicht «möglichst klein», sondern «passend zum Profil».
Fazit: Die Rendite entsteht beim Eigenverbrauch
Die Marktvergütung ab 2027 verschiebt den Business Case einer PV-Anlage in der Schweiz endgültig vom Einspeisen zum Selbstnutzen. Der tiefe Durchschnittspreis grosser Anlagen täuscht: Jedes zusätzliche Kilowatt-Peak kostet gleich viel, verdient bei reiner Einspeisung aber nur einen Bruchteil.
Daraus ergeben sich drei Handlungsempfehlungen. Erstens: Dimensioniere nach Lastgang und künftigen Verbrauchern, nicht nach Dachfläche. Zweitens: Rechne den Speicher mit der realen Differenz zwischen Bezugs- und Rückliefertarif inklusive MWST und wähle die Kapazität eher knapp. Drittens: Kläre vor der Bestellung, ob dein Netzbetreiber ab 2027 nach Marktpreis abrechnet und ob ein Smart Meter vorhanden ist.
Vermeiden solltest du Offertvergleiche, die nur den Preis pro kWp nennen, ohne Eigenverbrauch, Autarkiegrad und Annahmen zur Rückliefervergütung offenzulegen. Als nächste Schritte bieten sich die Lastgangdaten des Netzbetreibers, zwei Offertvarianten und ein unabhängiger Check der Offerten an.
Quellen: ElCom, «Leicht sinkende Strompreise 2027», 8. September 2026; ElCom, «Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2050 ab Mantelerlass», 4. März 2025, Update vom 10. Februar 2026; Energieverordnung (EnV, SR 730.01), Mindestvergütungen; BFE, «Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV», 13. Oktober 2026; Bundesrat, «Bundesrat passt Verordnungen zu Energieeffizienz, Stromvergütung und Kernenergie an», 27. Mai 2026; UVEK, «Erläuternder Bericht zur Revision vom Mai 2026 der Energieverordnung», Mai 2026; UVEK, «Erläuterungen zur Änderung vom November 2026 der Energieförderungsverordnung (EnFV)», November 2026; BKW, «Die BKW führt vorzeitig ein marktnahes Preismodell für Solarstrom ein», 28. Mai 2026; EnergieSchweiz, «Photovoltaikmarkt: Preisbeobachtungsstudie 2025» (Planair im Auftrag von EnergieSchweiz), 3. August 2026; BFE/Swissolar, «Statistik Sonnenenergie, Referenzjahr 2025», 9. Juli 2026; Kanton Zürich, «Batteriespeicher für ein Reiheneinfamilienhaus mit Photovoltaik» (Pilotprojekt Viridén + Partner AG, Messjahre 2014 bis 2017), September 2026; ewb, Medienmitteilung zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, 6. Januar 2026; BDEW, «BDEW-Strompreisanalyse», August 2026; Bundesnetzagentur, «EEG-Förderung und -Fördersätze», Fördersätze bei Inbetriebnahme 1. August bis 31. Dezember 2026; Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7867, Gesetzentwurf der Bundesregierung, 7. September 2026; HTW Berlin (Orth), «Empfehlungen zur Auslegung von Solarstromspeichern», 2022; news.at, «Fördergeld nur noch für PV-Anlagen mit EU-Komponenten», Mai 2026